Vorabpauschale – Was Du wissen musst

Thorsten

Allgemein

Die Vorabpauschale ist ein Begriff, der Anleger in Deutschland seit 2018 beschäftigt. Sie betrifft insbesondere jene, die in ETFs (Exchange Traded Funds) und Aktienfonds investieren. Doch was genau steckt hinter dieser Pauschale und wie wirkt sie sich auf Deine Investitionen aus? In diesem Artikel werden wir das Konzept der Vorabpauschale detailliert erläutern und Dir praktische Tipps geben, wie Du damit umgehen kannst.

Was ist die Vorabpauschale?

Die Vorabpauschale wurde im Zuge der Investmentsteuerreform 2018 eingeführt. Ziel dieser Reform war es, die Besteuerung von Fondsanlagen zu vereinheitlichen und zu vereinfachen. Die Vorabpauschale stellt eine Art Mindestbesteuerung dar, die auch dann fällig wird, wenn keine Ausschüttungen oder realisierten Kursgewinne vorliegen.

Wann wird die Vorabpauschale fällig?

Die Vorabpauschale und die damit einher gehende Vorabbesteuerung wird immer zum Jahreswechsel fällig. Der dann gültige Basiszins wird als Grundlage für die Berechnung genommen und der anfallende Betrag entweder vom Freistellungsauftrag abgezogen oder vom Depotkonto abgebucht.

Berechnung der Vorabpauschale

Die Berechnung der Vorabpauschale erfolgt nach einem festgelegten Schema:

  1. Basiszins: Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium festgelegt und orientiert sich an den langfristigen Zinsen für Bundesanleihen. In 2025 liegt der Basiszins bei 2,29%.
  2. Wert des Fondsanteils: Es wird der Wert des Fondsanteils zu Beginn des Jahres herangezogen.
  3. Pauschalbetrag: Der Basiszins multipliziert mit dem Wert des Fondsanteils und dem festen Wert 0,7 ergibt einen Basisertrag. Dieser wird mit der realen Wertsteigerung verglichen. Der kleinere Wert ergibt die Vorabpauschale.

Ein Beispiel: Angenommen, der Basiszins beträgt 1 % und Dein Fondsanteil hat einen Wert von 10.000 Euro zu Jahresbeginn. Falls keine Ausschüttungen stattgefunden haben, beträgt die Vorabpauschale somit 100 Euro (1 % von 10.000 Euro).

Steuerliche Behandlung

Die berechnete Vorabpauschale unterliegt der Abgeltungssteuer von derzeit 25 %, zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Dies bedeutet konkret:

  • Auf eine berechnete Vorabpauschale von 100 Euro fallen somit ca. 26,375 Euro Steuern an (inklusive Solidaritätszuschlag).
  • Diese Steuer wird automatisch von Deiner Depotbank abgeführt.

Es ist wichtig zu beachten, dass diese Vorauszahlung später bei einer tatsächlichen Veräußerung oder Ausschüttung angerechnet wird, sodass es nicht zu einer Doppelbesteuerung kommt. Außerdem kann es noch zu einer Teilfreistellung kommen, je nachdem wie dein Fonds zusammengestellt ist. Es geht darum im Wesentlichen um den Aktienanteil. Wenn Du deinen persönlichen Betrag vorab einmal ausrechnen möchtest, kannst Du den ETF-Steuerrechner von justETF dazu nutzen.

Auswirkungen auf deine Anlagestrategie

Für viele Anleger stellt sich die Frage, wie sie ihre Anlagestrategie angesichts der Vorabpauschale optimieren können:

Ausschöpfung des Sparer-Pauschbetrags

Der Sparer-Pauschbetrag liegt derzeit bei 1000 Euro für Alleinstehende bzw. 2000 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartner pro Jahr. Nutze diesen Freibetrag optimal aus, indem Du entsprechende Freistellungsaufträge bei Deiner Bank einreichst. Diese werden gegen die Vorabpauschale angerechnet.

Langfristige Perspektive bewahren

Lass Dich nicht durch kurzfristige steuerliche Belastungen verunsichern. Die langfristige Rendite Deiner Investments sollte im Vordergrund stehen. Gerade bei einer langfristigen Strategie ist die Besteuerung über die Vorabpauschale für dich eventuell sogar vorteilhaft, weil Du über die Jahre deinen Freistellungsauftrag nutzen kannst und so sogar am Ende weniger Steuern zahlst, als wenn Du diese erst zahlst, wenn Du die Anteile verkaufst.

Regelmäßige Überprüfung

Überprüfe regelmäßig Deine Investments und passe sie gegebenenfalls an neue steuerliche Gegebenheiten an. Die Vorabpauschale gibt es zwar schon seit 2018, aber zwischen 2020 – 2023 sind praktisch keine Gebühren angefallen. Erst seit 2024 fallen spürbare Beträge an.

Fazit

Die Einführung der Vorabpauschale mag zunächst kompliziert erscheinen, doch mit einem grundlegenden Verständnis lässt sich diese Herausforderung meistern. Wichtig ist es, einen kühlen Kopf zu bewahren und seine Anlagestrategie nicht ausschließlich aufgrund steuerlicher Gesichtspunkte anzupassen.

Durch fundierte Entscheidungen kannst Du sicherstellen, dass Deine Investitionen weiterhin wachsen und zur Erreichung Deiner finanziellen Ziele beitragen – ganz im Sinne eines strategischen Ansatzes zur finanziellen Freiheit.

Bezüglich der anfallenden Steuer ist zu berücksichtigen, dass man einen entsprechen hohen Freistellungsauftrag vorsieht oder eben dafür sorg, dass das Geld auf dem Depotkonto hinterlegt ist. Sollte die Bank die Steuer nicht abrechnen können, kann dies zu Problemen führen.

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